Jusos Göttingen kritisieren Vorhaben zur Verschärfung des Strafgesetzbuches
Aljoscha Dalkner
Die Bundesregierung möchte noch in dieser Legislaturperiode nach einem weniger als vier Monate dauernden Gesetzgebungsprozess den §113 Strafgesetzbuch verschärfen. Die letzte Reform des Paragraphen liegt nur fünf Jahre zurück. Begründet wird das Gesetz mit einer vermeintlichen Zunahme der Gewalt gegen Polizist*innen. Diese lässt sich nach Recherchen des ARD-Magazins „Monitor“ (Sendung vom 09.03.2017) allerdings nicht nachweisen.
Im Jahr 1970 aufgrund des damaligen Fehlens eines Tatbestandes der leichten, versuchten Körperverletzung eingeführt, regelt dieser Paragraph den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Bisher galt der entsprechende Paragraph für den Zeitraum der konkreten Vollstreckungshandlung. Dieser wird nun auf die gesamte Arbeitszeit ausgedehnt und sieht eine Mindeststrafe von drei Monaten Haft ohne minderschweren Fall vor. Im Zweifelsfall kann ein Sperren oder Rempeln bei einem Schmerzgriff zu einer Mindeststrafe von drei Monaten Haft bedeuten.
Aljoscha Dalkner, Mitglied im Stadtverbandsvorstand der Jusos Göttingen, erklärt: „Diese Gesetzesverschärfung verkehrt die eigentliche Intention des Gesetzes. Ursprünglich war dieser geschaffen worden, um der Ausnahmesituation der Konfrontation mit der Exekutive Rechnung zu tragen.“
Silke Hansmann, Vorsitzende des Juso-Unterbezirks, ergänzt: „Die Gesetzesreform stellt ein Sonderrecht für eine Berufsgruppe dar. Die Polizei als Inhaber des Gewaltmonopols wird unter besonderen Schutz gestellt. Ein leichtes Schubsen ohne Folgen für die Gesundheit eines Polizisten oder einer Polizistin wird genauso hart bestraft wie ein Faustschlag ins Gesicht gegen eine andere Person. Dies stellt für uns einen klaren Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel. 3 des Grundgesetzes dar.“
Aljoscha Dalkner dazu abschließend: „Das Ziel den Respekt vor der Polizei zu erhöhen, verfehlt das Gesetz. Höhere Strafen und eine rechtlich privilegierte Polizei führen zu einer weiteren Distanzierung von den Bürger*innen. Zusätzlich haben Haftstrafen erwiesenermaßen keinen präventiven Charakter.“
Das Bündnis „Keine Verschärfung der §§ 113 ff. StGB“ ruft deshalb zu einer Protestkundgebung am 20.04.17 um 18 Uhr am Gänseliesel auf. Wir unterstützen das Bündnis auch und freuen uns, wenn möglichst viele Menschen vorbeikommen und sich informieren.
Weiter Informationen unter: www.jusos-goettingen.de/paragraph113/