Zeit für die Hälfte der Macht

Anfang des Jahres verabschiedete brandenburgische Landtag ein Paritätsgesetz.

Warum ein solches Gesetz nötig ist, brachte Elisabeth Selber 1981 mit dem folgenden Zitat auf den Punkt: „Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist schlicht Verfassungsbruch in Permanenz.“

Und auch heute noch zeigt sich eine Unterrepräsentation von Frauen* in politischen Ämtern. Nach der letzten Bundestagswahl sank der Anteil nicht männlicher Abgeordneter um 6 Prozentpunkte auf 30,9 Prozent. Auch in den Landtagen zeichnen sich ähnliche Muster ab und selbst auf kommunalpolitischer Ebene lässt sich feststellen, dass nur jedes neunte Amt von einer Frau* besetzt ist.

Dabei beträgt die Anzahl der Frauen* in Deutschland knapp 50,7 Prozent. Die Debatte um § 219 a zeigt, dass frauen*politische Themen nicht ohne Frauen* diskutiert werden können und dürfen.

Für eine gleichberechtigte Teilhabe ist also 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts eine Wahlrechtsreform nötig, die Frauen*, die Hälfte der Macht zusichert. Auch wir Jusos sagen: Es ist Zeit für ein Paritätsgesetz, welches zusichert, dass mindestens jeder zweite Listenplatz von einer Frau* besetzt ist. Auch für Direktmandate muss dabei eine Lösung gefunden werden, welche Parität gewährleistet. Hierfür werden verschiedene Lösungsansätze diskutiert. Wir wünschen uns eine gesellschaftliche Debatte über eben diese, um eine gleichberechtigte Besetzung von Bundestag und Länderparlamenten Realität werden zu lassen.

Wir bleiben also am 108. Frauen*kampftag kämpferisch. Denn 100 Jahre nach dem die ersten Frauen in den Bundestag eingezogen sind, ist nun endlich Zeit für die Hälfte der Macht!

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